Die Kommunalpolitische Vereinigung der Piraten in Nordrhein-Westfalen (PiKo NRW) hat in § 2 ihrer Satzung den Zweck und die Aufgabe festgesetzt.
Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 der Satzung ist der Zweck des Vereins die Förderung von Wissenschaft und Forschung, allgemeiner sowie kommunalpolitischer Bildung und Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung.
Zur Erfüllung des Satzungszwecks ist deshalb u.a. auch die Einholung von Fachwissen wichtig. Dazu bedarf es unter Umständen der Beauftragung einer gutachterlichen Stellungnahme.
Bislang hat der PiKo NRW die folgenden Gutachten in Auftrag gegeben: