Auch die letzte Steuererklärung für das Vereinsjahr 2017 führte zu keinen Beanstandungen durch die Finanzverwaltung, so dass der Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer 2017 am 22.08.2018 erteilt wurde, nachdem bereits der Freistellungsbescheid 2016 am 28.05.2018 erteilt worden war.
Der Bescheid bestätigt, dass der PiKo NRW e.V. folgende steuerbegüstigten Zwecke gem. Abgabenordnung verfolgt (AO §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 7)
– Förderung von Wissenschaft und Forschung
– Förderung der Volks- und Berufsbildung einschl. der Studentenhilfe
Der Verein ist damit berechtigt, für ihm zu diesen Zwecken zugeflossenen Beträge ebenso wie für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Der dem zugrunde liegende Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid darf dabei nicht älter als 5 (fünf) Jahre sein.
Freistellungsbescheid 2017
https://cloud.piratenpartei-rhein-sieg.de/index.php/s/RRqYImIazUwZSZP
Freistellungsbescheid 2016
https://cloud.piratenpartei-rhein-sieg.de/index.php/s/SSKXHO92UOWfWeK
Freistellungsbescheide 2013 bis 2015
https://cloud.piratenpartei-rhein-sieg.de/index.php/s/WlUaqfGBTLpkzM7
[…] von Wolf Roth mittlerweile einschließlich erläuterndem Text auf der Webseite veröffentlicht. http://www.piko-nrw.de/anerkennung-gemeinnuetzigkeit/ b. MV 2018 Die MV 2018 soll am Sonntag 18.11. bei Tellurian Games in Dortmund stattfinden. […]